Werberecht - Maklerrecht

LG Berlin: Falsche Wohnflächenangabe ist irreführendAutor: Dr. Peter Schotthöfer


Ein Immobilienmakler in Berlin hatte in Tageszeitungen für verschiedene Villenobjekte

mit Angabe der Wohnflächen in Quadratmetern geworben (Objekt A: 300 m² ; Objekt B:

200 m² ; Objekt C: 240 m² ; Objekt D: 225 m²). Tatsächlich waren es jedoch bei Objekt A

nur 200 m², bei Objekt B: 125 m² ; bei Objekt C: 180 qm und bei Objekt D: 130 m².

 

Das Landgericht Berlin verbot deswegen diese Anzeigen als irreführend. Die

Herausstellung einer um 20 bis 40 Prozent größeren Nutzfläche einer Immobilie als

Wohnfläche sei erheblich irreführend, auch wenn die Kaufentscheidung nicht alleine auf

Grund der irreführenden Angaben in einer Zeitungsanzeige getroffen werde.

 

LG Berlin, Urteil vom 22. August 2006 - Az. 102 O 48/06

WRP 2006, 1545